Satzung unseres Chores

Gemischter Chor St. Klaren e.V. Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten, 27.06.2019

-Satzung-

§ 1 Name und Sitz

Der Chor besteht seit 1963. Die Gründung des Vereins erfolgte 1990. Er führt den Namen „Gemischter Chor St. Klaren“.

Der Chor ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz „e.V.“ zu seinem Namen. Der Sitz des Vereins ist in Ribnitz-Damgarten.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Verein strebt die Pflege des Chorgesangs wertvoller Musik aus Vergangenheit und Gegenwart anUnser Repertoire ist sowohl die klassische Chormusik aller Stilepochen, als auch dem deutschen und internationalen Volkslied sowie dem mundartlichen Liedgut unserer Heimat verpflichtet.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch öffentliche Konzerte, damit trägt er zur Bereicherung des kulturellen Lebens der Heimatstadt bei. Ein besonderes Anliegen ist es, das Kulturzentrum St.- Klaren-Kloster Ribnitz-Damgarten mitzugestalten.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, er ist parteipolitisch neutral.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Mittel zur Verwirklichung des satzungsmäßigen Vereinszwecks werden aus Mitglieds -beiträgen, Spenden, öffentlichen Geldern und aus Überschüssen von Konzertauftritten aufgebracht.

§ 4 Geschäftsjahr

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr

§ 5 Mitgliedschaft

Neue Sängerinnen und Sänger haben die Möglichkeit, das Chorleben an 3 kostenfreien Probenabenden kennenzulernen. Nach 6 Monaten erfolgt, bei angestrebter Mitgliedschaft, dann ein schriftlicher oder mündlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand kann der Antragsteller innerhalb einen Monats Widerspruch einlegen.Über den Antrag entscheidet dann endgültig die Mitgliederversammlung.
Für die Aufnahme in den Chor sind Musikalität, die Freude am Gesang und ausgeprägter Gemeinschaftssinn Voraussetzung.
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind Sängerinnen und Sänger als Ausübende und Beitragszahler.
Passives Mitglied kann jedermann werden, der bereit ist, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten und der als förderndes Mitglied die Bestrebung des Vereins unterstützt. Diese Mitglieder besitzen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Der Verein kann in Anerkennung langjähriger Verdienste die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder haben die Rechte aktiver Mitglieder, jedoch nicht deren Pflichten.

§ 6 Beitrag

Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der monatlichen Beiträge.
Der Beitrag wird ein Mal pro Quartal eingesammelt. Für diese Zahlung ist im Vorfeld ein Termin festzulegen. Wenn erwünscht, kann dieser auch per Überweisung durch die Vereinsmitglieder entrichtet werden. Diese Überweisung muss jedoch angezeigt werden. Es wird einstimmig beschlossen, dass die SEPA- Mandate gelöscht werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Auf Beschluss des Vorstandes kann in Einzelfällen ganz oder teilweise auf den Beitrag verzichtet werden.
Für Bargeldverkehr ist die Einführung einer Portokasse erforderlich.

§ 7 Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die Beiträge laut festgelegtem Zahlungsmodus zu entrichten und als singendes Mitglied regelmäßig an den Proben und öffentlichen Auftritten teilzunehmen.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der freiwillige Austritt erfolgt in einer mündlichen Erklärung an den Vorstand zum Monatsende.
Mit Erlaubnis des ausgeschiedenen Chormitgliedes kann verwendetes Bildmaterial weiter verwendet werden.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Das Mitglied erhält zuvor die Gelegenheit zur Rechtfertigung. Der Ausschluss bedarf der Schriftform. Die Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung durch einfache Stimmenmehrheit.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Das Choreigentum ist pfleglich zu behandeln und bei Austritt an den Verein zurückzugeben.

§ 9 Organe des Vereins

Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand, der im Auftrag der Mitglieder arbeitet.

§ 10 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 1-4 gewählten Mitgliedern.
Jedes Vorstandsmitglied ist für den Verein, gerichtlich und außergerichtlich, einzeln vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt.
Der gewählte Vorstand ist berechtigt, ohne Einberufung einer Mitgliederversammlung, ein weiteres Mitglied in den Vorstand zu berufen.
Bei Austritt eines Mitgliedes aus dem Vorstand sind die Mitglieder des Vorstandes berechtigt die Löschung des Mitgliedes anzumelden.
Die Vorstandsmitglieder verwalten ihre Ämter mit Umsicht und Gewissenhaftigkeit als Ehrenämter und haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.
Der Vorstand beruft seine Sitzungen nach Bedarf ein. Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
Bei erforderlichen Textänderungen, die keine inhaltlichen Beschlüsse betreffen, ist der Vorstand berechtigt, diese selbstständig, ohne Einberufung der Mitgliederversammlung, vorzunehmen.

§ 11 der Chorleiter

Der Chorleiter wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und durch einen Vertrag verpflichtet. Er wird zu den Mitgliederversammlungen eingeladen und erstattet Bericht zur musikalischen Arbeit.
Ihm obliegt die künstlerische Leitung des Chores. Er ist verpflichtet, das Können des Chores in den Proben nach Kräften zu fördern, die Auftritte gewissenhaft vorzubereiten und entsprechend zu leiten.

§ 12 Die Mitgliederversammlung

Die o r d e n t l i c h e Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres stattfinden.
Die Mitgliederversammlung wird durch einen Versammlungsleiter oder den Vorstand geleitet.

Die einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Tagesordnung stellt der Vorstand auf.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, zur Änderung der Satzung ist eine 2/3- Mehrheit erforderlich. Eine Auflösung erfordert die Zustimmung von 2/3 aller Vereinsmitglieder.

Der Vorstand wird in freier demokratischer Wahl bestimmt. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge einzubringen.

Die Einladung der Mitgliederversammlung erfolgt mündlich, schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von zwei Wochen.
Dabei ist die geplante Tagesordnung mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • -  Entgegennahme des Arbeitsberichtes.

  • -  Entgegennahme des Kassenberichts über Vermögensstand, Einnahmen und Ausgaben

  • -  Entgegennahme des Berichtes des Chorleiters zur musikalischen Arbeit

  • -  Entlastung des Vorstands

  • -  Abberufung und Neuwahl von Vorstandsmitgliedern

  • -  Entscheidung über Beschwerden

  • -  Ernennung von Ehrenmitgliedern

  • -  Beschlussfassungen über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

  • Die a u ß e r o r d e n t l i c h e Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 1/3 aller Vereinsmitglieder es verlangt.

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von 1 Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

§ 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 12 fest- gelegten Mehrheit beschlossen werden
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die letzten Vorstandsmitglieder jeweils einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 14 Inkrafttreten Satzung

Die vorliegende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 27.06.2019 beschlossen und tritt damit in Kraft.

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Vorstandsmitglied                                                                                           Vorstandsmitglied

 

 

 

 

 

Datenschutzinformation und Persönlichkeitsrechte

Datenschutzinformation und Persönlichkeitsrechte 

 

 

 

Bei Aufnahme als Mitglied des Vereins "Gemischter Chor St.Klaren“ e.V., bin ich mit der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten im folgenden Umfang einverstanden:

 

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder   

    (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels 

    Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und 

    Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung, Beitragserhebung und -nachweis. 

    Es handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten (siehe auch Beitrittserklärung):

    - Name und Anschrift

    - Bankverbindung

    - Telefonnummer (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail Adresse

    - Geburtsdatum

    - Funktion(en) im Verein

    Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Massnahmen zur 

    Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden.

 

2. Bei einer Mitgliedschaft im Chorverband MV ist der Verein u.U. verpflichtet, bestimmte 

    personenbezogene Daten an den o.g. Verband zu melden (z.B. Namen und Alter der 

    Mitglieder, Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail 

    Adresse).  

 

3. Der Verein hat eine Versicherung abgeschlossen aus der er und/oder seine Mitglieder 

    Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung 

    diese Vertrages erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner 

    Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.) an das 

    zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der 

    Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet. 

 

4. Im Zusammenhang mit seiner Vereinsarbeit, seinen Veranstaltungen sowie anderen 

    satzungsgemäßen Vorhaben veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos 

    seiner Mitglieder auf seiner Homepage (https://st-klaren-chor-rdg.jimdo.com). 

    Des Weiteren sind Veröffentlichungen an Printmedien, auf Plakaten, Prospekten, Flyer und 

    Karten zur Werbung für den Chor und Konzerten eingeschlossen.

    Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die 

    Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs 

    unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung und der Verein entfernt vorhanden Fotos von 

    seiner Homepage.

 

5. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder und Mitglieder 

    weitergegeben, wenn deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die 

    Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. 

 

6. Jedes Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über 

    die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den 

    Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten.

    Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke  

    hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. für Werbezwecke) ist dem Verein nur 

    gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des 

    Mitgliedes vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt. 

 

Grundlage: Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetz MV und EU-Datenschutz-

                   Grundverordnung

 

 

 

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Datum                                                      Unterschrift

Jubiläumskonzert zum 60. Jubiläum 2023 in der St. Marienkirche
Frühlingskonzert in der Klosterkirche 2023
Frühlingskonzert in der Klosterkirche 2023

Adventskonzert 2022 in der Neuapostolischen Kirche

Benefiz-konzert mit dem Prohner Chor 2022

Weihnachtskonzert 2021 in der Neuapostolischen Kirche Ribnitz-Damgarten Leitung: Frank Flade

Chorprojekt 2021 "Ostseechorakademie" mit der Singakademie Rostock und dem Chor der Hansestadt Wismar unter Gesamtleitung von Frank Flade in Ribnitz-Damgarten

Chorprojekt "Ostseechorakademie" mit der Singakademie Rostock und dem Chor der Hansestadt Wismar in Rostock unter Gesamtleitung von Frank Flade

Chorprojekt "Ostseechorakademie" mit dem Chor der Hansestadt Wismar und der Singakademie Rostock unter der Leitung von Frank Flade

"Ribnitz singt" 2019 unsere Teilnahme unter Leitung von Dennis Rose

Weihnachtskonzert unter der Leitung von Dennis Rose in der Neuapostolischen Kirche Ribnitz

Chorkonzert zum 27. Pantlitzer Burgwallsingen unter Leitung von Marion Kuchenbecker

Weihnachtskonzert in der Neuapostolischen Kirche Ribnitz-Damgarten

Gemeinsames Weihnachtskonzert in Graal-Müritz mit dem Chor in Graal-Müritz und dem Heidechor Gelbensande

Gemeinsames Konzert in Potsdam mit dem Partnerchor dem Gemischten Chor der Städtischen Musikschule Potsdam"Johann Sebastian Bach" unter Leitung von

Marion Kuchenbecker und Johannes Garbe

Frühlingskonzert in der Klosterkirche unter der Leitung von Johannes Garbe

Teilnahme am Weihnachtskonzert "Ribnitz singt" unter der Leitung von Johannes Garbe

St. Klaren Chor unter der Leitung von Christian Bühler

Chorjubiläumskonzert in der Klosterkirche Ribnitz zum 50. Chorjubiläum
Chorjubiläumskonzert in der Klosterkirche Ribnitz zum 50. Chorjubiläum

St. Klaren Chor unter der Leitung von Karin Keller

St.Klaren Chor unter der Leitung von Karin Keller - gemischter Chor

St.Klaren Chor unter der Leitung von Wolfgang Keller - als gemischter Chor - 30 jähriges Chorjubiläum im Chorsaal der Klosterkirche 

Unser Partnerchor der Buxtehuder Männerchor feierten mit uns

Klosterkirche Ribnitz-Damgarten 

Foto: Karina Kühl

St. Marien Kirche und Markt von Ribnitz-Damgarten Foto: Karin Banner
St. Marien Kirche und Markt von Ribnitz-Damgarten Foto: Karin Banner
Unser Ribnitz Foto: Karin Banner
Unser Ribnitz Foto: Karin Banner
Sonne, Strand, Ostsee, wo lässt es sich besser leben und singen Foto: Karin Banner
Sonne, Strand, Ostsee, wo lässt es sich besser leben und singen Foto: Karin Banner